Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung


Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung. Wir vermitteln auch Personal an professionelle Dienstleister

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle schriftlich, mündlich, per Telefon, per E-Mail oder via Internetkommunikation getroffenen Vereinbarungen zwischen CareSupport und dem KUNDEN (nachfolgend Kunde), welchem Personal vermittelt wird. Wir arbeiten ausschliesslich nach dem Erfolgsprinzip. Ein Honorar beanspruchen wir erst dann, wenn es zu einem definitiven Anstellungsverhältnis (Arbeitsvertrag) mit der von uns vermittelten Person (nachfolgend Kandidat) gekommen ist. Es wird sowohl an Privatpersonen, wie auch an Organisationen vermittelt.

KANDIDATEN bezahlen für Login und die Datenerfassung in der Internetplattform oder App keine Gebühren.

1.   Leistungsumfang
Aufwendungen, die über eine reguläre Vermittlung hinaus gehen, werden mit einer Gebühr von 150.- pro Stunde in Rechnung gestellt.
CareSupport macht keinen Personalverleih. KUNDEN verpflichten sich, die Arbeitsbedingungen gemäss NAV für Hauswirtschaftspersonal (NAV Wallis) einzuhalten!

2.   Vermittlungshonorar
Das Vermittlungshonorar für Privatpersonen errechnet sich in Prozent des Bruttojahresgehalts (inkl. 13. Monatslohn) des KANDIDATEN und wird bei Vertragsabschluss wie folgt in Rechnung gestellt:
50 Franken Administrationsgebühr
·       20 % bis zu einem Jahresgehalt von 20'000 Franken + MWST (7.7%)
·       16 % bis zu einem Jahresgehalt von 40'000 Franken + MWST (7.7%)
·       12 % bis zu einem Jahresgehalt von 60'000 Franken + MWST (7.7%)

·       Ab 60'000 Franken Jahresgehalt erfolgt eine individuelle Offerte
 
Das Vermittlungshonorar für Organisationen oder Institutionen errechnet sich in Prozent des Bruttojahresgehalts (inkl. 13. Monatslohn) des KANDIDATEN und wird bei Vertragsabschluss ·       

50 Franken Administrationsgebühr
·       12 % bis zu einem Jahresgehalt von 20'000 Franken + MWST (7.7%)
·       16 % bis zu einem Jahresgehalt von 40'000 Franken + MWST (7.7%)
·       18 % bis zu einem Jahresgehalt von 60'000 Franken + MWST (7.7%)
·       20 % bis zu einem Jahresgehalt von 108'000 Franken + MWST (7.7%)


Soweit eine Festanstellung innerhalb eines Befristeten Arbeitseinsatzes bis 6 Monate erfolgt, wird ein Pauschalhonorar von 4'000 Franken in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn die Betreuungssituation sich innerhalb dieser Zeit verändert. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen wie auch Organisationen und Institutionen.

3.   Zahlungskonditionen
Der KUNDE ist verpflichtet, das Brutto-Jahresgehalt der CareSupport GmbH mitzuteilen.
Das Honorar gemäss vorstehender Berechnung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. + 7,70% MWST) ist nach Zustellung der Rechnung innert einer Zahlungsfrist von
30 Tagen vom KUNDEN zahlbar.
KANDIDATEN erhalten keine Gebührenrechnungen

4. Kandidaten
Die Kandidaten werden als CareSupporter bezeichnet. Es handelt sich in der Regel um Personen, welche in der Region wohnen. Oft werden AHV-Rentner vermittelt. Hier gelten besondere Voraussetzungen für die Anstellung. Unsere Partner helfen Ihnen, die entsprechenden Dokumente zu erstellen.
Die Dossier potentieller KANDIDATEN werden den Kunden auf Wunsch zugesendet. Die erste Kontaktaufnahme mit den KANDIDATEN finden ausschliesslich über CareSupport statt.

5.   Garantie

Bei vorzeitigem Austritt innerhalb der vereinbarten Probezeit (max. 3 Monate) erstatten wir das Honorar wie folgt zurück, vorausgesetzt das Verschulden liegt bei CareSupport (z.B. Nichteignung des Bewerbers, etc.):

50% bis zum Ende des ersten Monats der Anstellung
25% bis zum Ende des zweiten Monats der Anstellung
10% bis zum Ende des dritten Monats der Anstellung

6.   Schutzklausel

Die Bewerbungsdossiers und alle Daten (KUNDEN und KANDIDATEN) sind Eigentum von CareSupport. Daten und Dossiers dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. Sollte ein Bewerber innert 2 Monaten nach, durch uns erfolgter Präsentation beim KUNDEN eine Stelle antreten, ist das unter Ziff. 2. beschriebene Erfolgshonorar vollumfänglich geschuldet. CareSupport  behält sich das Recht vor, nach Ablauf eines befristeten Vertrages einen KANDIDATEN weiter zu vermitteln.

7.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung (AVG), des schweizerischen Obligationenrechtes (OR) und den entsprechenden Verordnungen und Weisungen. Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. 
Für Klagen des KUNDEN ist das Gericht am Hauptsitz von CareSupport. Für Klagen von CareSupport st das Gericht am Sitz des KUNDEN zuständig. 
 
Brig-Glis, Juli 2023
 
CareSupport GmbH ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen

Case Management Kalbermatten ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen

ZSR-Nummer: X282323